Gebäudereinigung in Hemsbach
Gebäudereinigung in Hemsbach umfasst Treppenhaus, Büro, Praxis, Fenster und Hausmeisterservice. Nach kostenloser Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Nach der Streupflichtsatzung der Stadt müssen Gehwege werktags bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut sein, die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Gut zu wissen in Hemsbach
- Räum- und Streuzeiten
- werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr; Pflicht endet um 21.00 Uhr (Stadt Hemsbach: Streupflichtsatzung)
- Räumbreite
- in der Regel mindestens 1,20 m, Zugang zur Fahrbahn mindestens 1,00 m; ohne Gehweg 1,50 m Randstreifen (Stadt Hemsbach: Streupflichtsatzung)
- Streumittel
- Sand, Splitt oder Asche; auftauende Mittel (Salz) verboten, Ausnahme bei Eisregen (Stadt Hemsbach: Streupflichtsatzung)
Reinigung und Betreuung in Hemsbach
Hemsbach liegt an der Bergstraße im Rhein-Neckar-Kreis, nördlich von Weinheim. Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, Praxen und Geschäftshäuser verlangen dort regelmäßige Pflege. Wir übernehmen Treppenhausreinigung, Büro- und Praxisreinigung, Fensterreinigung und den Hausmeisterservice nach festem Plan, mit eigenem Personal und eigener Technik.
Der Einstieg ist die kostenlose Besichtigung. Wir sehen uns Flächen, Böden und Zugänge an und senden Ihnen ein verbindliches, schriftliches Angebot ohne versteckte Kosten. Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich und nachvollziehbar ab, jede Position entspricht dem Leistungsverzeichnis.
Für Eigentümergemeinschaften bietet sich das Paket aus Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice an, bei dem Außenanlagen und Winterdienst eingeschlossen sein können.
Was die Streupflichtsatzung der Stadt Hemsbach verlangt
Die Stadt Hemsbach veröffentlicht ihre Streupflichtsatzung auf der städtischen Website. Nach der dort bereitgestellten Fassung (Satzung vom 28.11.1989, geändert am 15.04.2002) müssen Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Räumbreite beträgt in der Regel mindestens 1,20 m, der Zugang zur Fahrbahn mindestens 1,00 m. Wo auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von 1,50 m am Fahrbahnrand. Abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche sind zu verwenden, auftauende Streumittel einschließlich Salz sind verboten. Eine Ausnahme gibt es bei Eisregen, dann ist der Einsatz so gering wie möglich zu halten.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit nach dem Straßengesetz. Eine Bußgeldhöhe nennt die Satzung nicht. Prüfen Sie vor dem Winter bitte, ob auf der Website der Stadt eine neuere Fassung veröffentlicht ist.
Gehwege freihalten: nicht nur im Winter
Die Stadt Hemsbach hat sich in den vergangenen Jahren mit der Nutzbarkeit der Gehwege beschäftigt und unter anderem auf unzulässiges Parken auf Gehwegen hingewiesen. Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet das: Freigehaltene, gereinigte Gehwege sind ein Teil der Verkehrssicherung, und sie lassen sich im Hausmeisterplan sauber abbilden.
Wir legen mit Ihnen fest, welche Flächen zu Ihrem Grundstück gehören, wie oft gekehrt wird, wann im Herbst Laub entfernt wird und wie im Winter geräumt wird. Bei Glätte beginnen die Einsätze vor 7:00 Uhr, jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert.
Mehr zu den Regeln der Nachbarorte im Ratgeber Winterdienst an der Bergstraße.