Gebäudereinigung in Schriesheim
Gebäudereinigung in Schriesheim umfasst Treppenhaus, Büro, Praxis, Fenster und Hausmeisterservice. Nach kostenloser Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Für den Winterdienst gilt die Streupflicht-Satzung der Stadt: Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut sein, Salz ist grundsätzlich verboten.
Gut zu wissen in Schriesheim
- Räum- und Streuzeiten
- werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr; Pflicht endet um 21.00 Uhr (Stadt Schriesheim: Streupflicht-Satzung vom 10. Dezember 2020)
- Räumbreite
- in der Regel mindestens 1,50 m, Zugang zur Fahrbahn mindestens 1 m; ohne Gehweg 2 m Randstreifen (Stadt Schriesheim: Streupflicht-Satzung vom 10. Dezember 2020)
- Streumittel
- abstumpfend (Sand, Splitt, Asche); auftauende Mittel verboten, Ausnahmen bei Eisregen und in Steillagen (Stadt Schriesheim: Streupflicht-Satzung vom 10. Dezember 2020)
- Bußgeld
- 5 bis 500 Euro, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 Euro (Stadt Schriesheim: Streupflicht-Satzung vom 10. Dezember 2020)
Reinigung für Schriesheimer Gebäude
Schriesheim liegt an der Bergstraße zwischen Heidelberg und Weinheim, am Rand des Odenwalds. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbetreibende fallen dort dieselben Aufgaben an wie überall: Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern, Büros und Praxen, Geschäftsräume und Glasflächen. Die Reinigung wird nach festem Plan durchgeführt, mit eigenem Personal und eigener Technik.
Der Ablauf ist immer gleich. Wir besichtigen das Objekt kostenlos, halten Flächen und Böden in einem Leistungsverzeichnis fest und senden Ihnen ein verbindliches, schriftliches Angebot ohne versteckte Kosten. Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich und nachvollziehbar ab.
Für Wohnanlagen empfiehlt sich die Kombination aus Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice. Für Praxen und Büros gibt es die Seite Büro- und Praxisreinigung.
Streupflicht nach der Satzung der Stadt Schriesheim
Die Stadt Schriesheim hat die Pflicht zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege per Satzung auf die Straßenanlieger übertragen, das sind Eigentümer und Besitzer wie Mieter und Pächter. Nach der Satzung vom 10. Dezember 2020 müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist unverzüglich nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Geräumt werden muss in der Regel auf mindestens 1,50 m Breite, der Zugang vom Grundstück zur Fahrbahn auf mindestens 1 m. Wo es keinen Gehweg gibt, gilt ein Streifen von 2 m am Fahrbahnrand. Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise erlaubt sind sie bei Eisregen und, mit höchstens einem Drittel Anteil, in Steillagen.
Wer den Winterdienst an einen Dienstleister vergibt, bleibt gegenüber der Stadt der Verpflichtete. Wir halten Flächen, Zeiten und Maßnahmen deshalb schriftlich fest und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme.
Was Sie vor dem Winter klären sollten
Prüfen Sie, welche Flächen zu Ihrem Grundstück gehören: der Gehweg vor dem Haus, Zugänge zum Hauseingang, Treppen, Mülltonnenplätze. Bei Eckgrundstücken und Grundstücken mit mehreren Zugängen kann die Fläche größer sein. Klären Sie, wer im Haus für welchen Bereich zuständig ist, und halten Sie das in der Hausordnung fest.
Außerdem lohnt sich ein Blick auf das Material: Splitt, Sand oder Granulat sollten rechtzeitig vorhanden sein, weil bei Eisglätte keine Zeit für Besorgungen bleibt. Wenn Sie den Dienst vergeben wollen, sprechen Sie uns vor dem ersten Frost an. Mehr zu den Regeln der Region im Ratgeber Winterdienst an der Bergstraße.