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BergstraßenglanzGebäudereinigung in Weinheim

Hausmeisterservice in Weinheim

Hausmeisterservice in Weinheim umfasst die regelmäßige Betreuung eines Objekts: Kontrollgänge, Pflege der Außenanlagen, Kleinaufgaben und im Winter der Streudienst. Nach kostenloser Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Winter-Einsätze beginnen bei Glätte vor 7:00 Uhr und werden dokumentiert.

Helfer streut an einem Wintermorgen Splitt auf einen Gehweg vor einem Wohnhaus

Aufgaben eines Hausmeisterservice

Ein Hausmeisterservice übernimmt die Aufgaben, die in einem Gebäude regelmäßig anfallen und niemand fest zugeordnet ist. Dazu gehören Kontrollgänge durch Treppenhaus, Keller, Tiefgarage und Außenbereich, das Beseitigen von Laub und grobem Schmutz, das Kehren der Zugänge und Müllplätze, das Prüfen der Beleuchtung und das Melden von Mängeln an die Verwaltung. Welche Aufgaben im Einzelnen vereinbart sind, steht in einem Leistungsverzeichnis.

Bei Bedarf kommt die Treppenhausreinigung hinzu, damit Reinigung und Betreuung in einer Hand liegen. Auch die Pflege von Grünflächen, Hecken und Wegen gehört dazu, sofern sie vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung kennt dafür die Positionen Gartenpflege (Nr. 10) und Hauswart (Nr. 14); nicht umlagefähig sind dort Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung.

So wird ein Objekt planbar betreut, ohne dass Eigentümer oder Hausverwaltung jede Kleinigkeit selbst koordinieren müssen.

Winterdienst und Streupflicht in Weinheim

Im Winter ist der Streudienst die wichtigste Aufgabe. Nach der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Weinheim müssen Gehwege montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Danach ist bei Bedarf unverzüglich nachzuarbeiten, die Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Unsere Einsätze beginnen bei Glätte vor 7:00 Uhr. Jeder Einsatz wird dokumentiert, mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme. Das hilft Eigentümern und Verwaltungen, wenn es zu Rückfragen oder Haftungsfragen kommt. Als Streumaterial sieht die Satzung möglichst abstumpfende Mittel vor, Salz ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst an der Bergstraße.

Wer den Winterdienst vergibt, bleibt gegenüber der Stadt trotzdem verantwortlich: Die Satzung verpflichtet die Anlieger, nicht den Dienstleister. Deshalb legen wir Flächen, Zeiten und Maßnahmen schriftlich fest.

Planung und Abrechnung

Aus der Besichtigung entsteht ein Plan mit festen Aufgaben und Terminen. Sie bekommen ein verbindliches, schriftliches Angebot, in dem Pauschalen und Stundenpositionen getrennt ausgewiesen sind, damit nichts im Verborgenen bleibt. Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich ab, jede Position ist nachvollziehbar.

Richtwerte aus öffentlichen Quellen, zum Beispiel typische Stundensätze, stehen auf der Seite Kosten. Sie sind Orientierung, kein Angebot. Für Eigentümergemeinschaften bietet ein Gesamtpaket aus Reinigung, Außenanlagen und Winterdienst den Vorteil, dass ein Ansprechpartner und eine Rechnung genügen.

Die Betreuung eignet sich für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Praxis- und Bürogebäude sowie kleinere Gewerbeobjekte in Weinheim und Umgebung.

Was ein Hausmeisterplan festlegt

  • Kontrollgänge: Häufigkeit und Bereiche
  • Außenanlagen und Grünflächen
  • Zu räumende Flächen im Winter
  • Streumittel und Einsatzzeiten
  • Dokumentation der Einsätze
  • Meldeweg für Mängel
  • Ansprechpartner bei Verwaltung und Eigentümern

Fragen zu Hausmeisterservice

Was macht ein Hausmeisterservice?

Er betreut ein Objekt regelmäßig: Kontrollgänge, Außenanlagen, kleine Aufgaben, Reinigung von Zugängen und im Winter Räumen und Streuen.

Wird der Winterdienst dokumentiert?

Ja. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme festgehalten. Bei Glätte beginnen die Einsätze vor 7:00 Uhr.

Kann ich nur den Winterdienst beauftragen?

Ja, einzelne Leistungen sind möglich. Fläche und Einsatzzeiten legen wir nach der Besichtigung schriftlich fest.

Weitere Leistungen

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Schildern Sie kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Sie bekommen einen Termin zur Besichtigung und danach ein schriftliches Angebot.

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