Treppenhausreinigung in Weinheimer Mehrfamilienhäusern: Hausordnung, Turnus, Kosten
Stand: November 2026
Die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus regelt die Hausordnung oder der Mietvertrag. Je nach Haus wird wöchentlich oder alle zwei Wochen gereinigt. Die Kosten gehören zur Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung und sind umlegbar, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Ein öffentlicher Ratgeber nennt 5 bis 25 Euro je Mietpartei und Monat.
Wer das Treppenhaus reinigt: Mieter oder Firma
Ob die Mieter selbst reinigen oder eine Firma beauftragt wird, regelt die Hausordnung. In vielen Weinheimer Mehrfamilienhäusern gibt es einen Reinigungsplan, bei dem die Parteien wochenweise wechseln. Das funktioniert, solange alle mitmachen. In der Praxis führt es häufig zu Streit: über den Standard, über die Reihenfolge, über Urlaub und Krankheit.
Die Alternative ist, die Reinigung an ein Unternehmen zu vergeben. Das Treppenhaus wird nach festem Plan gereinigt, der Standard bleibt gleich, und die Hausverwaltung hat einen Ansprechpartner. Für ältere Häuser mit Steinstufen und Holzhandläufen lohnt sich das besonders, weil sie bestimmte Mittel brauchen und bei falscher Pflege Schaden nehmen.
Die Umstellung von der Eigenreinigung auf eine Firma sollte in der Hausordnung festgehalten und den Mietern vorher mitgeteilt werden. Ob und wie Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, hängt vom Mietvertrag ab.
Was die Betriebskostenverordnung sagt
Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 9 die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung. Zur Gebäudereinigung zählt die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs. Die Betriebskosten einer Mietwohnung können nach § 556 BGB auf den Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Für Vermieter heißt das praktisch: Prüfen Sie den Mietvertrag, ob Betriebskosten und die Position „Gebäudereinigung“ ausdrücklich vereinbart sind. Beauftragen Sie die Firma schriftlich, mit einem Leistungsverzeichnis, das die Abrechnung später belegt.
Kosten für Instandhaltung und Verwaltung sind dagegen keine Betriebskosten. Ein Hausmeister, der auch reinigt, muss deshalb in der Abrechnung so aufgeteilt werden, dass die Reinigung getrennt ausgewiesen ist. Bei Hauswartkosten (Nr. 14) dürfen Arbeitsleistungen, die in anderen Positionen schon erfasst sind, nicht doppelt angesetzt werden.
Turnus: wie oft ist sinnvoll
Gängig sind wöchentliche oder zweiwöchentliche Termine, das Beispiel im Hausjournal rechnet mit zwei Wochen. Der richtige Turnus hängt vom Haus ab: Zahl der Parteien, Zahl der Etagen, Straßenzugang, Haustiere und Kinder, Bodenbelag und Jahreszeit. Im Herbst und Winter bringen Laub, Nässe und Streusplitt mehr Schmutz ins Haus als im Sommer.
Im Leistungsverzeichnis sollten getrennt stehen: das regelmäßige Wischen der Stufen und Podeste, das Abstauben von Handläufen, Fensterbänken und Briefkästen, die Reinigung der Haustür und des Eingangs sowie seltener anfallende Arbeiten wie Fenster oder Kellerzugänge. Bei der Treppenhausreinigung in Weinheim bewährt sich ein Plan mit festen Wochentagen, den die Mieter kennen.
Zusätzlich kann das Reinigungsintervall im Jahresverlauf angepasst werden. Häufiger im Winter, seltener im Hochsommer, das lässt sich im Angebot festlegen.
Kosten: Richtwerte und Beispielrechnungen
Der Ratgeber Hausjournal nennt als typische Spanne 5 bis 25 Euro je Mieter und Monat. Im Beispiel eines Hauses mit acht Mietern bei Reinigung alle zwei Wochen werden 88,50 Euro im Monat für das ganze Haus angesetzt, das sind rund 11 Euro je Partei, einschließlich Reinigungsmittel. Im zweiten Beispiel mit einer angestellten Reinigungskraft und elf Stunden im Monat sind es 210,50 Euro, rund 26 Euro je Partei. Die Beispiele stammen aus einem Artikel von März 2023 und gehen von einem Mindestlohn von 12 Euro aus. Seit 01.01.2026 liegt der Branchenmindestlohn in der Innenreinigung bei 15,00 Euro je Stunde, die heutigen Preise dürften daher höher liegen.
Der Preis für Ihr Haus hängt von Etagenzahl, Bodenart, Turnus und Zusatzleistungen ab. Rechnen Sie deshalb nicht mit Durchschnittswerten, sondern lassen Sie das Haus ansehen. Bei Bergstraßenglanz ist die Besichtigung kostenlos, danach gibt es ein schriftliches Festpreisangebot.
Weitere Richtwerte finden Sie auf der Seite Kosten, die Leistung selbst unter Treppenhausreinigung.
Checkliste für Vermieter und Verwaltungen
Prüfen Sie vor der Vergabe diese Punkte: Ist die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag geregelt? Steht die Treppenhausreinigung in der Hausordnung? Welche Flächen gehören dazu, auch Keller und Hof? Wie oft wird gereinigt? Wer hat Schlüssel? Wie wird abgerechnet, pauschal oder nach Stunden?
Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben und vergleichen Sie Leistungsverzeichnisse, nicht nur Preise. Ein günstiger Preis mit geringem Umfang ist teurer als ein höherer Preis mit klar beschriebener Leistung. Bei Daueraufträgen sollte die Abrechnung monatlich und nachvollziehbar sein.
Für die Anfrage reichen Zahl der Eingänge, Etagen, Bodenbelag und der gewünschte Turnus über die Anfrage.
Quellen
- Gesetze im Internet: Betriebskostenverordnung, § 2 (Nr. 8, 9, 10, 14)
- Gesetze im Internet: BGB § 556 (Vereinbarungen über Betriebskosten)
- Hausjournal: Treppenhausreinigung, Kosten und Preisbeispiele (Artikel vom 16.03.2023)
- Gesetze im Internet: Tarifvertrag Mindestlohn Gebäudereinigung, § 2 (Lohngruppen ab 01.01.2026)